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Nach dem deutschen Weingesetzen von 1971 und 1994 niedrigste Stufe der Qualitätsweine mit Prädikat, d.h. zwischen einfachen Qualitätsweinen und Spätlesen eingestuft. Je nach Anbaugebiet und Rebsorte schwankt das vorgeschriebene Mindestmostgewicht zwischen 67° und 85° Oechsle. Der Wein darf nicht durch Zucker angereichert werden. Inzwischen trifft man Kabinettweine mit 12,5% vol. Alkohol an. |
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