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Nach den deutschen Weingesetzen von 1971 und 1994 rangiert ein einfacher Qualitätswein (oder Qualitätswein b.A. = eines bestimmten Anbaugebietes) zwischen Tafel- bzw. Landwein und Kabinett und muß je nach Gebiet und Rebsorte ein Mindestmostgewicht von 50°-72° Oechsle aufweisen. Der tatsächliche Alkoholgehalt liegt jedoch in der Regel höher als diese Mostgewichte ergeben würden, da den Mosten vor der Gärung legalerweise durchweg Zucker zugesetzt wird (anreichern), um die Weine fülliger zu machen. Vor dem Inverkehrbringen müssen sich QbA-Weine einer analytischen Prüfung unterziehen und auf dem Etikett die erteilte Amtliche Prüfnummer tragen.

In der EU entsprechen französische A.O.C.- und V.D.Q.S.-Weine, italienische DOC- und DOCG-Weine, luxemburgische Weine mit der Marque nationale, griechische O.P.A.P.- bzw. O.P.E.-Weine, spanische DO- und DOC-Weine und portugiesische DOC- und VQPRD-Weine rechtlich deutschen Qualitätsweinen bzw. Qualitätsweinen mit Prädikat.

Fax (06732) 5662 e-Mail: pfarrhof@onlinehome.de