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Das Weingut ist das Besitztum, das Weinberg, Gebäude und Kellereien umfaßt sollte in der Regel mindestens 2 ha groß sein. Weine dürfen nur dann als Erzeugnisse eines Weinguts deklariert werden, wenn sie vollständig dort erzeugt, ausgebaut und abgefüllt worden sind. |
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