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Nach EU-Recht ist dies die unterste Weinkategorie, unterhalb der Qualitätsweine (ein Landwein gilt als ein gehobener Tafelwein), deren Weine einen Mindestalkohol von 5% vol. (Weinbauzone A) bzw. 6% vol. (B) aufweisen müssen. Diese Weine kommen durchweg angereichert in den Handel und dürfen keine Lagenamen führen und unterliegen keiner Prüfung. In Deutschland gibt es fünf Tafelweingebiete: 1. Albrechtsburg, 2. Bayern (Untergebiete Donau, Lindau und Main, 3. Neckar, 4. Oberrhein (Untergebiete Burgengau und Römertor) und 5. Rhein-Mosel (Untergebiete Mosel und Rhein). Tafelweine (vin de table, vino da tavola) sind in der Regel anspruchslose, bestenfalls gefällige Weine, die in Deutschland kaum (0-10%) erzeugt werden. |
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