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Ein ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung frischer oder eingemaischter Weintrauben oder von Traubenmost erzeugtes Produkt. In Deutschland sind für Qualitätsweine 7% vol. tatsächlicher Alkohol als Minimum vorgeschrieben, wobei bei Eisweinen, Beeren- und Trockenbeerenauslesen bereits 5,5% vol. ausreichen. Nach den EU-Bestimmungen muß jeder Qualitätswein der Weinbauzone A und B mindestens 8,5% vol, sonst mindestens 9% vol. Gesamtalkohol aufweisen (höchstens 15% vol.). |
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