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Als Diabetikerwein dürfen trockene Weine mit weniger als 4 g/l unvergorenem Zucker, höchstens 12% vol. Alkohol und maximal 40 mg/l freier und 150 mg/l gesamter schwefeliger Säure bezeichnet werden. Seit dem neuen deutschen Weinrecht von 1995 dürfen auch jene Weine als Diabetikerwein bezeichnet werden, die unter Berücksichtigung der übrigen Erfordernisse bis zu 20 g/l Zucker enthalten, vorausgesetzt, der Anteil des Traubenzuckers (Glucose) an diesem Gesamtzucker liegt bei höchstens 4 g/l. Damit können Diabetiker auch auf dem Rückenetikett so ausgewiesene halbtrockene oder liebliche Weine trinken.

Fax (06732) 5662 e-Mail: pfarrhof@onlinehome.de