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Der Ertrag von Reben wird im allgemeinen in Doppelzentner Trauben oder Hektoliter Wein pro Hektar (hl/ha) angegeben. Dabei versteht es sich für jeden
qualitätsorientierten Weinbau von selbst, daß es Obergrenzen der zu erzeugenden Menge geben muß, da die Natur nicht auf der gleichen Grundlage beliebig reproduzierbar ist. Reduzierung der Erträge bedeutet daher nach dem
Menge-Güte-Gesetz in aller Regel Steigerung der Qualität, was natürlich auch wieder höhere Preise für den Wein nach sich ziehen muß. Nicht zuletzt angesichts niedrigster Preise für allgemeine Konsumware waren daher im
deutschen Weinbau effektive Maßnahmen zur Ertragsbegrenzung nie durchzusetzen. Erst unter dem Druck der EG hat man sich in langwierigen Verhandlungen auf Minimalkompromisse geeinigt, die in Zukunft ein nach Qualitätsstufen
gestaffeltes System der Ertragsbegrenzung (zwischen 75 und 150 hl/ha für Tafelwein) vorsehen, wobei aber diese Grenzen um 20% überschritten werden dürfen, vorausgesetzt, die Übermenge wird so lange vom Markt ferngehalten,
bis eine naturbedingte kleine Ernte es erlaubt, diese in den Handel zu bringen.
Angesichts dieser unter dem Gesichtspunkt der Qualität geradezu lächerlichen Bestimmungen gehen mehr und mehr Spitzengüter in Deutschland zu einer
freiwilligen Ertragsbegrenzung von ca. 60-80 hl/ha über, z.T. auch 50 hl/ha und weniger, um die Qualität ihrer Weine zu steigern.
Zumindest bei den besten Gütern in allen Weinbauländern setzt sich die Erkenntnis durch, daß nicht nur strenger Rebschnitt und minimale Düngung für
eine wirksame Ertragsbegrenzung und damit ein Höchstmaß an Qualität Voraussetzung sind, sondern oftmals zusätzlich noch eine Ausdünnung der Gescheine nach dem Fruchtansatz.
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