Home
Ueber uns
Spezialitaeten
Pfarrhof-Shop
Weinlexikon
Termine
Weinlexikon
Herkunft des Weines
Rebsorten
Rund um den Wein

[Abbeeren] [Abstich] [Alkohol] [Anreichern] [Auffuellen] [Ausbau] [Auslese] [Eiche]

Pfarrhof.jpg

[Eiswein] [Entrappen] [Entsaeuerung] [Faß] [Faßgroeßen] [Filtrieren] [Flaschen] [Flaschengaerung] [Flaschenreife] [Gaerung]

[Großraumgaerung] [Grundwein] [Hefe] [Korken] [Most] [Oechslegrad] [Restzucker] [Rosé] [Rotwein]

[Schoenen] [Schwefel] [Separieren] [Sueße] [Sueßreserve] [Vorklaeren]

Legales Zusetzen von Zucker vor der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehaltes des Weins. Dieses Verfahren darf nicht zur Süßung des Weins verwandt werden (jedoch Süßreserve). Laut EU-Verordnung darf auf diese Weise der Alkoholgehalt bei Weinen der Weinanbauzone A um höchstens 3,5% vol. (in besonders ungünstigen Jahren um 4,5% vol.), in der Zone B um höchstens 2,5% vol. (bzw. 3,5% vol.) und in den Zonen C um 2% vol. erhöht werden. Diese Anreicherung darf nur bei Tafel- und einfachen Qualitätsweinen erfolgen; Kabinettweinen, Spätlesen u.a darf kein Zucker zugesetzt werden.

Fax (06732) 5662 e-Mail: pfarrhof@onlinehome.de