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Die Qualität eines Mostes, soweit es seinen Zuckergehalt betrifft, wird in Grad Oechsle (° Oe) angegeben. Für den Qualitätswein und die jeweiligen Qualitätsweine mit Prädikat sind - nach Rebsorten und Anbaugebieten getrennt - unterschiedliche Mindestmostgewichte vorgeschrieben, die in Oechslegraden angegeben sind (Mostwaage). Nach der umstrittenen, doch allgemein angewandten Gilbertschen Formel läßt sich daraus der Alkoholgehalt errechnen, z.B. 76° Oe = 10,0% vol. Alkohol, 100° Oe = 13,8% vol. Alkohol. |
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