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Auch Restsüße genannt. Hochgradige Moste (ca. 110 °Oechsle) vergären in der Regel, zumal bei kühlen Außentemperaturen, aufgrund ihres hohen Zuckergehalts nicht völlig und belassen dem Wein eine natürliche Restsüße, die solchen Weinen meist sehr gut steht. Restsüße kann man aber auch in einem Wein gezielt herbeiführen, indem man ein Ausgären des Mostes verhindert. Die Restsüße nahezu aller Weine vom Tafelwein bis zu Auslesen kann auf der Anwendung einer der beiden letztgenannten Verfahren beruhen. Zumeist wird sie aber darauf zurückzuführen sein, daß man dem vergorenen Wein unvergorenen süßen Traubensaft, die sog. Süßreserve, beigegeben hat. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine natürliche, sondern zugesetzte Restsüße. Qualitätsweine ca. 25 g/l, Kabinett um 30 g/l, Spätlese um 40 g/l und Auslese um 60 g/l Restsüße.

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