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Bezeichnung für jenen Zusatz von unvergorenem Traubenmost, durch den Weine im allgemeinen einen mehr oder weniger großen Restzuckergehalt aufweisen und der ihnen eine liebliche bis süße Geschmacksrichtung gibt. Bei Tafel- und Qualitätsweinen darf diese Süßreserve durch Zusatz von Zucker im gleichem Umfang wie der Grundwein "verbessert" werden, so daß allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz eine Teilsüßung des Weins unmittelbar durch Zuckerzusatz erfolgen kann. Die Süßreserve gilt rechtlich nicht als Verschnitt, sie wird aber auf die übrigen Fremdanteile im Wein (Jahrgang, Sorten, Lage) insoweit angerechnet, als diese heute zusammen nicht mehr als 25% ausmachen dürfen. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum man dem Wein Süßreserve zusetzt, nämlich einmal um kleine Fehler oder Schwächen im Wein zuzudecken, zum anderen um dem unkundigen Weintrinker die vorhandene Säure milder erscheinen zu lassen und schließlich um eine höhere Reife und Qualität des Weins zu suggerieren.

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